Allgemeine Geschäftsbedingungen der VIP-Zeit
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
- Die AGB gelten für Verträge über den Verkauf von (Luxus-)Uhren (im Folgenden: „Ware“).
- Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt VIP-Zeit nicht an. § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote von VIP-Zeit sind rechtlich unverbindlich.
- Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. VIP-Zeit ist berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von [Zahl] anzunehmen.
- Die Annahme des Angebots erfolgt durch Auftragsbestätigung.
§ 3 Lieferung, Annahmeverzug
- Ist Lieferung vereinbart (Versendungskauf), ist VIP-Zeit berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
- Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist VIP-Zeit berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Bruttopreise von VIP-Zeit.
- Beim Versendungskauf (§ 3 Abs. 1 AGB) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten der Transportversicherung.
- Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt bis zum 31.12.2027 elektronisch in einer Form, die nicht § 14 Abs. 1 Satz 6 UStG entspricht.
- Die Pflicht von VIP-Zeit, dem Käufer die Ware zu übergeben und das Eigentum an der Ware zu verschaffen, ist aufschiebend bedingt bis zum Zahlungseingang des vereinbarten Kaufpreises (Vorkasse).
- Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, gilt Satz 1 hinsichtlich des Rechts, die Zahlung zurückzuhalten, nicht. Mit Gegenansprüchen, die mit den Ansprüchen von VIP-Zeit in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen (Hauptleistungspflichten und alle sonstigen vertraglichen Pflichten, die nach dem Vertragszweck von wesentlicher Bedeutung sind) darf aufgerechnet werden.
§ 5 Mangelgewährleistung; Verjährung; Herstellergarantie
- Mangelgewährleistungsrechte stehen dem Käufer, der Unternehmer ist, nur zu, wenn er den Kaufgegenstand nach der Ablieferung unverzüglich untersucht und VIP-Zeit den Mangel unverzüglich angezeigt hat. Das gilt nicht, wenn der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
- Die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige besteht für den Käufer, der Unternehmer ist, auch, wenn sich ein Mangel später zeigt.
- Zur Erhaltung der Rechte des Käufers, der Unternehmer ist, genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
- Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann VIP-Zeit zunächst wählen, ob sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. § 439 Abs. 4 Satz 1 und 3 BGB findet entsprechend Anwendung.
- Der Käufer hat VIP-Zeit die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben.
- Mängelansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. § 6 Abs. 1 a) und b) bleiben unberührt. Dies gilt nicht, wenn VIP-Zeit den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands übernommen hat.
- Garantien des Herstellers oder sonstige gesonderte Gewährleistungs- oder Beschaffenheitserklärungen des Herstellers werden ausschließlich vom Hersteller und nicht von VIP-Zeit selbst gegeben. Die Abwicklung sämtlicher Ansprüche aus der Garantie des Herstellers oder den Gewährleistungs- oder Beschaffenheitserklärungen des Herstellers betrifft ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen dem Käufer und dem Hersteller und nicht das Rechtsverhältnis zwischen dem Käufer und VIP-Zeit.
§ 6 Sonstige Haftung
- VIP-Zeit haftet auf Schadensersatz
- aus der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch wenn diese durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von VIP-Zeit vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wird,
- bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von VIP-Zeit oder des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von VIP-Zeit für sonstige Schäden,
- bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von VIP-Zeit oder des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von VIP-Zeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden,
- bei fahrlässiger Verletzung einer VIP-Zeit obliegenden Verkehrssicherungspflicht,
- soweit eine gesetzliche Pflichtversicherung aufseiten von VIP-Zeit besteht, die den eingetretenen Schaden abdeckt.
- Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen VIP-Zeit ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn der Schadensersatzanspruch auf einem Mangel des Kaufgegenstands beruht, den VIP-Zeit arglistig verschwiegen hat, oder wenn VIP-Zeit eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands übernommen hat.
- Die Bestimmungen gesetzlich zwingender Haftungstatbestände, insbesondere des Produkthaftungsgesetzes, bleiben unberührt.
- Die vorstehende Begrenzung der Haftung gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VIP-Zeit.
§ 7 Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von VIP-Zeit in Berlin, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. VIP-Zeit ist jedoch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines anderen Vertragsbestandteils unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bedingungen soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages von der Unwirksamkeit Kenntnis gehabt hätten.
